Die öffentlich-rechtlichen
Anstalten greifen jetzt zu einer neuen Einschüchterungsmasche: Wer noch
abtrünnig ist oder normalen Widerspruch gegen den Rundfunktbeitrag
eingelegt hat, bekommt jetzt einen Festsetzungsbescheid. Was tun, wenn
der Zwangsbescheid ins Haus flattert?
Neue Einschüchterungsmasche des "ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice". Nach dem die Nachfolgeorganisation
der GEZ-Krake schon mit Wohnungszwangsöffnungen und Erzwingungshaft
drohte, ja selbst vor der Pfändung der Mietkaution und Rente keinen Halt
machen will, droht jetzt der Festsetzungsbescheid. Davon sollte man
sich aber nicht einschüchtern lassen.
In den Festsetzungsbescheiden steht Folgendes:
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer
Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der
Zwangsvollstreckung gegeben.
Ob die ARD-ZDF Zwangsgebühreneintreiber
bei dieser Einschüchterungsmethode tatsächlich das Recht auf ihrer Seite
haben, bleibt fraglich. Was also tun, wenn einem ein solches
Drohschreiben ins Haus flattert?
Michael Nickles von www.nickles.de hat einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten. Hier sein Bericht:
Abseits vom Dauerbrenner "Datumbeschiss"
probiert es der ARD/ZDF "Service" seit September 2014 mit einer ganz
neuen Masche: dem sogenannten "Festsetzungsbescheid". Der sieht so aus:
Festsetzungsbescheid. Als Absender sind
gleichermaßen die Rundfunkanstalt als auch der Beitragsservice
angegeben. Die Rückseite mit den sehr wichtigen Belehrungsinformationen
ist wie immer nur schwer lesbar, sehr blass gedruckt.
Der Clou bei diesen neuen
Festsetzungsbescheiden ist, dass man sie auch dann kriegt, wenn
vorangegangene Widersprüche gegen echte Beitragsbescheide noch gar nicht
ordnungsgemäß abgewickelt sind! Einen Widerspruch muss die "GEZ"
erstmal klar und deutlich mit einem "Ablehnungsschreiben" ablehnen
(nicht mit irgendeinem "Zahlen Sie jetzt bitte"-Blabla!) und dann kann
geklagt werden.
Statt Ablehnungsschreiben schickt der
Service jetzt aber wohl einfach "Festsetzungsbescheide", gegen die
erneut Einspruch erhoben werden muss, so man keine Frist verpassen will.
Beziehungsweise: muss man überhaupt erneut Einspruch erheben wenn
laufende Einsprüche in derselben Sache noch gar nicht ordnungsgemäß
abgewickelt sind?
Simpel betrachtet ist der
Festsetzungsbescheid nur eine neue Masche der GEZ-Strategen um
Verweigerer zu zermürben, es komplizierter zu machen eine klare
Vorgehensweise auszuarbeiten. Man muss das rein sportlich sehen.
Bei den Frontkämpfern auf gez-boykott.de wird das mit dem Festsetzungsbescheid bereits ausgiebig durchgekaut:
Das ist leider wieder mal extrem schwer verdauliche Kost, durch die man sich dort kämpfen muss.
Hier meine Schnellübersetzung in Klardeutsch:
1.Festsetzungsbescheid = modernisierter Beitragsbescheid.
Der Festsetzungsbescheid ist prinzipiell das gleiche wie ein echter
Beitragsbescheid. Die neue Masche ist aber dieser Satz im Schreiben:
"Dieser Bescheid ist ein
vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."
Das soll halt Druck machen, die Angst
schüren, dass es bald "kracht". Auf jeden Fall öffnet sich der Service
damit das Tor, die Zwangsgebühren schneller als bisher eintreiben zu
können.
Es wird vermutet, dass der "Service"
durch den Festsetzungsbescheid den Klimbim mit den vielen
Info-Schreiben, Bettelbriefen und unsinnigen und echten
Beitragsbescheiden vereinfachen will, um seine Kohle schneller
eintreiben zu können.
Die Spielregeln zur Gegenwehr bleiben
aber die gleichen. "Neukunden" kriegen vermutlich demnächst gleich zu
Beginn diesen neuen Festsetzungsbescheid.
2. In jedem Fall Widerspruch einlegen.
"Bestandskunden", die bereits den Scheiß mit echtem Beitragsbescheid
und Widerspruch durch haben, werden anscheinend dennoch auch mit dem
neuen "Festsetzungbescheid" genötigt. Natürlich ist es unsinnig
wiederholt einen Bescheid für die gleiche Sache zu kriegen und es ist
eventuell gar rechtswidrig.
Wie gegen jeden "echten" Bescheid (also kein lächerlicher Bettelbrief),
der eine Frist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, muss gegen
diesen Festsetzungsbescheid aber reagiert werden. Das heißt: erneut
Widerspruch einlegen.
Mein Festsetzungsbescheid kam wie gesagt
erst heute rein und ich mache mich nicht verrückt. Ich werde in Ruhe ein
wenig rumlesen, welche weiteren Erfahrungen es mit dieser neuen Masche
gibt und dann in knapp vier Wochen reagieren.
Im einfachsten Fall kriegen sie halt erneut die gleiche Widerspruchsbegründung
per Einschreiben, die sie auch auf ihre zuvorigen Beitragsbescheide
gekriegt haben. Da die Begründung sowieso ignoriert wird, also für den
Arsch ist, braucht man sich auch nicht groß den Kopf zu zerbrechen.
Alles also halb so wild.
Nochmals ausdrücklich: das permanente
"Verwirrspiel" des "Service" ist kein Grund zum Ärgern sondern ein Grund
zur Freude. Denn: es zeigt, dass der Widerstand gegen die Sauerrei
erfolgreich ist, dass ARD und ZDF Angst davor haben, dass ihre absurde
Zwangsmasche wie ein Kartenhaus zusammenbricht.
www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer
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